15 % Sonderabschreibung
auf Photovoltaik-Anlagen für Unternehmen (2025–2027)
💡 Jetzt doppelt sparen mit gewerblicher Photovoltaik!
Ab Juli 2025 profitieren Unternehmen von neuen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten für PV-Anlagen. Mit der degressiven 15 %-AfA lassen sich Investitionen deutlich schneller abschreiben – und das kombiniert mit weiteren Förderinstrumenten wie der Sonderabschreibung oder dem Investitionsabzugsbetrag.
🔍 Erfahre jetzt, wie du mit deiner Photovoltaik-Investition
Liquidität sicherst, Steuern sparst und nachhaltig wirtschaftest!
Stromkosten senken
Steuern sparen
Nachhaltigkeit verankern
Warum lohnt sich Photovoltaik jetzt besonders?
Steigende Energiepreise, wachsender Nachhaltigkeitsdruck und neue staatliche Förderungen machen die Investition in Photovoltaik-Anlagen aktuell besonders attraktiv.
Ab 2025 greift ein steuerlicher Vorteil, der sich direkt auf Ihre Liquidität auswirkt:
Unternehmen können 15% der Investitionskosten für neue PV-Anlagen sofort im Anschaffungsjahr steuerlich absetzen* – zusätzlich zur regulären Abschreibung.
* SES übernimmt keine steuerliche Beratung, bitte kontaktieren Sie hierfür Ihren Steuerberater


Ihre Vorteile im Überblick
Wie funktioniert die Sonderabschreibung konkret?
Beispielrechnung
Kauf einer gewerblichen PV-Anlage im Juli 2025 für 100.000 €
Und das gilt jedes Jahr neu:
Wichtig: Die Sonderabschreibung gilt nur im Anschaffungsjahr der jeweiligen Anlage.
Für welche Unternehmen lohnt sich Photovoltaik besonders?
Diese Regelung richtet sich an Unternehmen, die sowohl wirtschaftlich denken als auch nachhaltig handeln wollen:

Warum Smart Energy Solutions?
Photovoltaik ist heute mehr als Umweltschutz – sie ist ein strategischer Vorteil.
Persönliche und maßgeschneiderte Photovoltaik-Beratung
Komplettlösungen von Planung bis Inbetriebnahme
Unterstützung bei Fördermitteln und steuerlicher Optimierung
Lassen Sie sich individuell beraten
Häufige Fragen zur Sonderabschreibung
Gilt die 15%-Sonderabschreibung nur für PV-Anlagen?
Nein, sie gilt grundsätzlich für neue Ausrüstungsinvestitionen. Photovoltaik-Anlagen sind darunter ausdrücklich eingeschlossen.
Kann ich die 15% über mehrere Jahre verteilen?
Nein. Die 15 % gelten nur im Jahr der Anschaffung. Für jedes weitere Jahr müssen neue Investitionen getätigt werden, um erneut davon zu profitieren.
Wie viel kann ich insgesamt abschreiben?
Insgesamt 100 % der Investitionskosten: 15 % sofort im Anschaffungsjahr, die restlichen 85 % gemäß der üblichen Abschreibung über die Nutzungsdauer der Anlage.