Das Solarpaket I wird den Bau und Betrieb von PV-Anlagen deutlich entbürokratisieren.
Die neuen Regelungen werden den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen.
Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben das Gesetz nun verabschiedet
Mehr Solarenergie für den Klimaschutz
- Deutschland strebt an, bis 2045 klimaneutral zu sein.
- Der Stromsektor soll bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen sein.
- Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, den Ausbau erneuerbarer Energien massiv zu beschleunigen.
- Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen.
- Solarenergie als wichtiger Bestandteil, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.
Höhere Ausbauziele für Solarenergie
- Gesetzliche Ausbauziele für Solarenergie im EEG 2023 wurden erhöht.
- Solarpaket zur Erreichung der höheren Ausbauziele für PV.
- Ziel: Bis 2030 sollen 215 GW Solarleistung hinzukommen.
- 2023: Ziel von 9 GW übertroffen, mit 14,6 GW neuen Solaranlagen.
- 2024: Ziel von 13 GW Zubau.
- 2025: Ziel von 18 GW Zubau.
- Ab 2026: Ziel von mehr als 22 GW Zubau.
- Zubau aus Freiflächen und Dachanlagen jeweils zur Hälfte geplant.
Einfacher Photovoltaik auf dem Balkon
- Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken wird für Bürger einfacher und schneller.
- Bundesnetzagentur vereinfacht Registrierungsprozess ab 1. April.
- Wenige, einfach einzugebende Daten erforderlich.
- Vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
- Bundesnetzagentur informiert automatisch den Netzbetreiber über das neue Balkonkraftwerk.
Mit dem Gesetz kommen nun weitere Vereinfachungen:
- Neue Balkon-PV-Anlagen müssen nicht durch den Einbau eines digitalen Zweirichtungszählers behindert werden.
- Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen, wobei der Zähler rückwärts läuft, wenn Strom eingespeist wird, was die Stromrechnung senkt.
- Leistungsfähigere PV-Anlagen sind erlaubt, mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 2000 Watt Peak und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt
- Stromeinspeisung über die Steckdose wird möglich sein (erleichtert Installation)
Gemeinschaftlich Gebäude mit Solarstrom versorgen
- Einführung der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“, Mieter haben Zugang zu günstigeren Solarstrom (von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern)
- Der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz entfällt.
- Mieter haben die Möglichkeit, einen günstigen Ergänzungstarif für Strom abzuschließen.
Verbesserungen beim Mieterstrom
- Förderung von Mieterstrom auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen.
- Möglichkeit zur Zusammenfassung mehrerer Anlagen.
- Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen
Gewerbe: Unbürokratisch mehr große PV-Anlagen
- Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt bisher zur Direktvermarktung verpflichtet, aber das ändert sich.
- Weitergabe von Überschussmengen an Netzbetreiber künftig ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten.
- Das soll Anlagenbetreiber mit hohem Eigenverbrauch motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren.
- Die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen bis 750 Kilowatt wird angehoben.
Ausbau von nachhaltigen Freiflächenanlagen stärken
- Das Paket regelt den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, ohne mehr freie Flächen zu verbrauchen.
- Förderung für kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen – die Agri-PV.
- Agri-PV ermöglicht mehrfache Nutzung von Flächen und wahrt gleichzeitig landwirtschaftliche Interessen.
- Förderung von PV-Anlagen auf Parkplätzen.
- Einführung von 5 Naturschutz-Mindestkriterien für neue PV-Freiflächen