Hinweis: Der Fördertopf für dieses Programm wurde innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft und es können im Moment keine weiteren Anträge gestellt werden.
In Kürze startet das neue Förderprogramm “Solarstrom für Elektroautos (442)” der KfW. Hiermit soll die Neuinstallation einer PV-Anlage zur Aufladung eines Elektrofahrzeugs gefördert werden. Bei Anschaffung einer Systemlösung können so erhebliche Einsparungen erzielt werden, es gibt jedoch auch einige zu beachtende Auflagen, über die wir Sie im Folgenden informieren.
Förderung
Gefördert wird die gemeinsame Anschaffung von einer PV-Anlage mit Modulen und Wechselrichter, einem Batteriespeicher und eine Ladestation mit den folgenden Konditionen:
Komponenten | Finanzierung | Höchstbetrag |
---|---|---|
Ladestation mit min. 11 kW | pauschal Bidirektionales Laden pauschal | 600 € 1.200 € |
PV-Anlage mit min. 5 kWp | 600 € pro kWp | 6000 € |
Stromspeicher mit min. 5 kWh | 250 € pro kWh | 3.000 € |
Höchste Förderung | 10.200 € |
Beispielrechnung
Komponenten | Zuschuss | Betrag |
---|---|---|
Ladestation mit 11 kW | pauschal | 600 € |
PV-Anlage mit 10 kWp | 10 x 600 € | 6.000 € |
Stromspeicher mit 10 kWh | 10 x 250 € | 2.500 € |
gesamt | 9.100 € |
Voraussetzungen
Um sich für das Förderprogramm zu qualifizieren, müssen einige Vorraussetzungen erfüllt werden.
- Sie sind Eigentümer eines Bestandsgebäudes
- Sie bewohnen dieses Gebäude selbst
- Sie besitzen ein privates Elektroauto oder haben dieses verbindlich bestellt
- Sie besitzen noch keine bestehende Anlage oder haben diese verbindlich bestellt
- Sie planen die Installation von PV-Modulen, eines Batteriespeichers und einer Ladestation
Einge Situationen sind explizit nicht förderfähig:
- Noch nicht bezogene Neubauten
- Vermietete Objekte und Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- Hybdrifahrzeuge
- Dienstwagen
Ablauf der Beantragung
Die Beantragung des Zuschusses müssen Sie persönlich bei der KfW durchführen.
- Zuschuss beantragen
Zunächst muss der Antrag digital bei der KfW eingereicht werden. Dies ist über das Kundenportal ab dem 26.09.23 möglich. Gerne beraten wir sie hierzu. - Vorhaben umsetzen
Nach erhalt des Zuschusses können die Komponenten des Systems bestellt und installiert werden. - Belege einreichen
Nach Abschluss des Projekts müssen die Daten der installierten Anlage sowie alle förderfähigen Rechnungen bei der KfW eingereicht werden, um den Zuschuss zu erhalten. Dies ist ab März 2024 möglich.
Gerne beraten wir sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags bei der KfW. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
INDIVIDUELLE BERATUNG
Unterstützung bei der Antragstellung
Smart Energy Solutions berät Sie gerne bei der Vorbereitung Ihres Antrags bei der KfW inklusive der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Weitere Details erhalten Sie individuell von uns, wenn sie uns eine Anfrage senden.