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E-Auto Förderung

Umwelt und Geldbeutel schonen

Konto Bild

Anschaffungskosten senken

Steuern sparen

Klimaschutz Bild

Nachhaltigkeit verankern

Wer kann die Förderung bekommen

Förderberechtigt sind private Haushalte beim Kauf oder Leasing eines neuen Elektroautos oder eines förderfähigen Plug-in-Hybrids.

Bis 80.000 € zu versteuerndes Haushaltseinkommen Basisförderung
Je Kind steigt der Basiswert um 5.000 €, bis zu 90.000 € bei zwei Kindern
Insgesamt ist die Förderung auf etwa 800.000 Pkw ausgelegt

Höhe der Zuschüsse (sozial gestaffelt)

reine Elektroautos Basisförderung 3.000 €
mit Zuschüssen + Kinderbonus = bis 6.000 €

Plug-in-Hybride Basisförderung 1.500 €
mit Zuschüssen + Kinderbonus = bis 4.500 €

Übersicht Zuschüsse / Kinderbonus:

Pro Kind < 18 Jahre 500 € (max. 1.000 €)
Haushaltseinkommen < 45.000 € 2.000 €
Haushaltseinkommen < 60.000 € 1.000 €

Technische Bedingungen bei Plug-in-Hybriden

Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer müssen bestimmte technische Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein:

CO₂-Emissionen ≤ 60 g/km oder
Elektrische Reichweite ≥ 80 km

Diese Kriterien gelten aktuell bis mindestens 1. Juli 2027; danach soll geprüft werden, ob strengere Vorgaben nötig sind.

Steuerliche Rahmenbedingungen

Parallel zur Kaufprämie hat das Bundesfinanzministerium die Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge verlängert:

Elektroautos bleiben weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit
Die Befreiung, die ursprünglich bis Ende 2025 galt, wurde nun so geändert, dass Fahrzeuge, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bis zu zehn Jahre lang steuerfrei bleiben, maximal bis Ende 2035
Die Maßnahme ist Teil eines größeren steuerlichen Rahmens, der auch degressive Abschreibungen und höhere Bemessungsgrundlagen bei der Dienstwagenbesteuerung vorsieht

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Unterstützung bei Fördermitteln und steuerlicher Optimierung