Das Solarspitzen-Gesetz ist seit dem 25. Februar 2025 in Kraft.
Anpassung Einspeisevergütung
Entfall der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise
Kompensationsregelung geplant: entfallene Stunden werden nach dem Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt
Durch intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des Solarstroms in Zeiten negativer Börsenstrompreise kann ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden!
Betreiber bestehender Photovoltaik-Anlagen können auf freiwilliger Basis in die neue Regelung wechseln
Anreiz: Erhöhung der bestehenden EEG-Vergütung von 0,6 Cent pro kWh
Steuerbarkeit von PV-Anlagen
Ausweitung der Steuerbarkeit soll gewährleisten, dass die Erneuerbaren zukünftig mehr Aufgaben für die Systemsicherheit übernehmen
Installation intelligenter Messsysteme und Steuerungstechnik
Viele neue Optionen von Abrechnungs- und Tarifprodukten für Kunden möglich!
Betrifft alle neuen Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von sieben Kilowatt,
ausgenommen sogenannte „Nulleinspeise-Anlagen” und Stecker-Solar-Geräte
Erhöhung Entgelte für intelligente Messsysteme:
- 2 – 15 kW: 30 Euro pro Jahr
- 15 – 25 kW: 40 Euro pro Jahr
- 25 – 100 kW: 20 Euro pro Jahr
Entgelt für Steuerungseinrichtung: 50 Euro pro Jahr
Einspeiseleistung von neuen Photovoltaik-Anlagen wird auf 60 Prozent beschränkt, solange sie nicht über ein intelligentes Messsystem verfügen (ausgenommen Direktvermarktung / > 100 kW)
Nutzung von Batteriespeichern
Nutzen der Batterie zum Zwischenspeichern von Netzstrom und damit netz- und
systemdienlicher Betrieb möglich
Für Photovoltaik-Heimspeicher gebe es eine Pauschaloption und für größere Speicher eine Abgrenzungsoption
Die Optionen sind geplant, um förderfähige Solarstrommengen im Speicher von nicht förderfähigem Graustrom aus dem Netz abzugrenzen
Weitere Änderungen
Überbauung von Netzanschlussleistungen
Photovoltaik-Anlagen und Speicher können künftig an einem Netzanschlusspunkt
angeschlossen werden, auch wenn die Leistung nicht auf die Einspeisung beider Anlagen ausgelegt ist.
Anpassung Day Ahead Markt Kontrakte
Day-Ahead-Markt gehandelten und für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung
maßgeblichen Stromprodukte sollen auf Viertelstunden-Kontrakte geändert werden. Diese Einführung war für 2025 geplant, bislang werden Stunden-Kontrakte gehandelt.
SES bietet Ihnen die richtige Lösung hierfür an!
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Quelle: Solarspitzen-Gesetz vom Bundestag angenommen – pv magazine Deutschland