Solarspitzen-Gesetz 2025

Solarspitzen-Gesetz 2025

Anpassung Einspeisevergütung

Entfall der Einspeisevergütung in Zeiten negativer Strompreise

Kompensationsregelung geplant: entfallene Stunden werden nach dem Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt

Durch intelligente Nutzung und Zwischenspeicherung des Solarstroms in Zeiten negativer Börsenstrompreise kann ein wirtschaftlicher Vorteil erzielt werden!

Betreiber bestehender Photovoltaik-Anlagen können auf freiwilliger Basis in die neue Regelung wechseln

Anreiz: Erhöhung der bestehenden EEG-Vergütung von 0,6 Cent pro kWh

Steuerbarkeit von PV-Anlagen

Ausweitung der Steuerbarkeit soll gewährleisten, dass die Erneuerbaren zukünftig mehr Aufgaben für die Systemsicherheit übernehmen

Installation intelligenter Messsysteme und Steuerungstechnik

Viele neue Optionen von Abrechnungs- und Tarifprodukten für Kunden möglich!

Betrifft alle neuen Photovoltaik-Anlagen ab einer Leistung von sieben Kilowatt,
ausgenommen sogenannte „Nulleinspeise-Anlagen” und Stecker-Solar-Geräte

Erhöhung Entgelte für intelligente Messsysteme:

  • 2 – 15 kW: 30 Euro pro Jahr
  • 15 – 25 kW: 40 Euro pro Jahr
  • 25 – 100 kW: 20 Euro pro Jahr

Entgelt für Steuerungseinrichtung: 50 Euro pro Jahr

Einspeiseleistung von neuen Photovoltaik-Anlagen wird auf 60 Prozent beschränkt, solange sie nicht über ein intelligentes Messsystem verfügen (ausgenommen Direktvermarktung / > 100 kW)

Nutzung von Batteriespeichern

Nutzen der Batterie zum Zwischenspeichern von Netzstrom und damit netz- und
systemdienlicher Betrieb möglich

Für Photovoltaik-Heimspeicher gebe es eine Pauschaloption und für größere Speicher eine Abgrenzungsoption

Die Optionen sind geplant, um förderfähige Solarstrommengen im Speicher von nicht förderfähigem Graustrom aus dem Netz abzugrenzen

Weitere Änderungen

Überbauung von Netzanschlussleistungen

Photovoltaik-Anlagen und Speicher können künftig an einem Netzanschlusspunkt
angeschlossen werden, auch wenn die Leistung nicht auf die Einspeisung beider Anlagen ausgelegt ist.

Anpassung Day Ahead Markt Kontrakte

Day-Ahead-Markt gehandelten und für die einheitliche Day-Ahead-Marktkopplung
maßgeblichen Stromprodukte sollen auf Viertelstunden-Kontrakte geändert werden. Diese Einführung war für 2025 geplant, bislang werden Stunden-Kontrakte gehandelt.


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