Der Staat fördert die Anschaffung und den Betrieb von PV-Anlagen im Rahmen der Energiewende. Um PV-Anlagen finanziell noch attraktiver zu machen, hat der Gesetzgeber mi Wirkung ab dem 01. Januar 2023 verschiedene neue Regelungen und Erleichterungen beschlossen.
Wir informieren Sie in einer kurzen und einfach verständlichen Zusammenfassung über alle Änderungen und zeigen, wie Sie jetzt bei Kauf einer neuen PV-Anlage von diesen profitieren können. Für eine persönliche Beratung zu diesem und allen weiteren Themen kontaktieren Sie uns gerne.
Steuerliche Erleichterungen
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden durch den Bundestag verschiedene steuerliche Erleichterungen für die Betreiber von PV-Anlagen beschlossen. Diese treten ab dem 01.01.2023 in Kraft.
Wegfall der Umsatzsteuer
Die bisher regulär erhobenen 19 % Umsatzsteuer (auch Mehrwertsteuer) entfallen seit diesem Jahr auf viele Komponenten von Solaranlagen und zugehörige Dienstleistungen. So können die Anschaffungskosten erheblich reduziert werden. Konkret betroffen sind hiervon die folgenden Produkte:
- PV-Module
- Batteriespeicher
- “Wesentliche” Komponenten, z.B. Wechselrichter
- Handwerkleistung bei Installation und Austausch
Die Regelung gilt für folgende PV-Anlagen:
Ort der Anlage | Maximalleistung |
Wohngebäude | unbegrenzt |
Öffentliche Gebäude | unbegrenzt |
Sonstige Gebäude | 30 kW (peak) |
Weitere Informationen erhalten Sie in den FAQ des Bundesfinanzministeriums.
Wegfall bei Einkommenssteuer
Erwirtschaften Sie mit Ihrer PV-Anlage einen Gewinn aufgrund der Einspeisevergütung, die Sie für überschüssigen und in das Netz eingespeisten Strom erhalten? Ab 2023 muss dieser nicht mehr mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert werden. Das macht ihre Anlage nicht nur profitabler, sondern vereinfacht auch die Bürokratie.
Diese Entlastung gilt für folgende PV-Anlagen:
Ort der Anlage | Maximalleistung |
Einfamilienhäuser | 30 kW (peak) |
Unbewohnte Gebäude | 30 kW (peak) |
Sonstige Gebäude pro Gewerbe- oder Wohneinheit | 15 kW (peak) |
Pro steuerpflichtiger Person maximal | 100 kW (peak) |
Verbesserte Konditionen für die Einspeisung
Wegfall der 70 %-Regel
Bisher durften maximal 70 % der Nennleistung einer PV-Anlage ins Netz eingespeist werden. Daher musste bei besonders günstigen Bedingungen und hohem Ertrag die Stromproduktion der Anlage künstlich begrenzt werden.
Für neu installierte Anlagen mit einer Leistung bis zu 25 kW (peak) entfällt diese Regel ab sofort, sodass die volle Leistung ausgenutzt werden kann. Für Anlagen über 25 kW (peak) ist grundsätzlich die Teilnahme am Energiemanagement des Netzbetreibers erforderlich. Für Bestandsanlagen gilt die neue Regelung bis zu einer Grenze von 7 kW (peak). Bestandsanlagen mit einer Leistung zwischen 7 kW und 25 kW fallen weiterhin unter die alte 70 %-Regel.
Erhöhung der Einspeisevergütung
Für 2023 wurden ebenfalls die Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz angehoben. Somit erhalten Betreiber mehr Geld für den auf ihrem Dach produzierten Strom. Einen Überblick über die Änderungen gibt es hier:
Anlagenleistung | < 10 kW (peak) | > 10 kW (peak) |
Überschusseinspeisung | ||
Volleinspeisung | 13 ct/kWh | 10,9 ct/kWh |
Bei Anlagen mit einer maximalen Leistung von mehr als 10 kW erhalten die ersten 10 kW die volle Einspeisevergütung und nur der darüber liegende Anteil den reduzierten Satz. Als Beispiel: Eine Anlage mit Volleinspeisung und einer Leistung von 15 kW (peak) soll installiert werden. Somit erhalten 5 kW den reduzierten Satz:
(10 kW x 13 ct/kWh + 5 kW x 10,9 ct/kWh) ÷ 15 kW = 12,3 ct/kWh
Zwei Anlagen auf dem Dach
Darüber hinaus können ab sofort zwei getrennte Anlagen betrieben werden, von denen eine zur Volleinspeisung und eine zur Überschusseinspeisung betrieben wird. So kann die Einspeisung möglicherweise noch lukrativer erfolgen.
Entfall der EEG-Umlage
Bereits zum 01. Juli 2022 entfiel die EEG-Umlage, welche auf den Stromverbrauch zu zahlen war. Hiervon profitieren auch Besitzer einer Solaranlage, da auf den Eigenverbrauch ebenfalls ein Anteil der EEG-Umlage zu zahlen war. Dadurch lohnt sich nun insbesondere die Investition in Technologien, die den Eigenverbrauch erhöhen, mehr. Dies ist vor allem bei der Nutzung eines Batteriespeichers der Fall, aber auch Wallboxen und Wärmepumpen erhöhen den Eigenverbrauch. Hierbei entstehen nun keine zusätzlichen Kosten mehr durch die EEG-Umlage.