Förderung Solarstrom für Elektroautos

Hinweis: Der Fördertopf für dieses Programm wurde innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft und es können im Moment keine weiteren Anträge gestellt werden.

In Kürze startet das neue Förderprogramm “Solarstrom für Elektroautos (442)” der KfW. Hiermit soll die Neuinstallation einer PV-Anlage zur Aufladung eines Elektrofahrzeugs gefördert werden. Bei Anschaffung einer Systemlösung können so erhebliche Einsparungen erzielt werden, es gibt jedoch auch einige zu beachtende Auflagen, über die wir Sie im Folgenden informieren.

Förderung

Gefördert wird die gemeinsame Anschaffung von einer PV-Anlage mit Modulen und Wechselrichter, einem Batteriespeicher und eine Ladestation mit den folgenden Konditionen:

KomponentenFinanzierungHöchstbetrag
Ladestation mit min. 11 kW
pauschal
Bidirektionales Laden pauschal
600 €
1.200 €
PV-Anlage mit min. 5 kWp600 € pro kWp6000 €
Stromspeicher mit min. 5 kWh250 € pro kWh3.000 €
Höchste Förderung10.200 €

Beispielrechnung

KomponentenZuschussBetrag
Ladestation mit 11 kWpauschal600 €
PV-Anlage mit 10 kWp10 x 600 €6.000 €
Stromspeicher mit 10 kWh10 x 250 €2.500 €
gesamt9.100 €

Voraussetzungen

Um sich für das Förderprogramm zu qualifizieren, müssen einige Vorraussetzungen erfüllt werden.

  • Sie sind Eigentümer eines Bestandsgebäudes
  • Sie bewohnen dieses Gebäude selbst
  • Sie besitzen ein privates Elektroauto oder haben dieses verbindlich bestellt
  • Sie besitzen noch keine bestehende Anlage oder haben diese verbindlich bestellt
  • Sie planen die Installation von PV-Modulen, eines Batteriespeichers und einer Ladestation

Einge Situationen sind explizit nicht förderfähig:

  • Noch nicht bezogene Neubauten
  • Vermietete Objekte und Ferienwohnungen
  • Eigentumswohnungen
  • Hybdrifahrzeuge
  • Dienstwagen

Ablauf der Beantragung

Die Beantragung des Zuschusses müssen Sie persönlich bei der KfW durchführen.

  1. Zuschuss beantragen
    Zunächst muss der Antrag digital bei der KfW eingereicht werden. Dies ist über das Kundenportal ab dem 26.09.23 möglich. Gerne beraten wir sie hierzu.
  2. Vorhaben umsetzen
    Nach erhalt des Zuschusses können die Komponenten des Systems bestellt und installiert werden.
  3. Belege einreichen
    Nach Abschluss des Projekts müssen die Daten der installierten Anlage sowie alle förderfähigen Rechnungen bei der KfW eingereicht werden, um den Zuschuss zu erhalten. Dies ist ab März 2024 möglich.

Gerne beraten wir sie bei der Vorbereitung Ihres Antrags bei der KfW. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.

INDIVIDUELLE BERATUNG

Unterstützung bei der Antragstellung

Smart Energy Solutions berät Sie gerne bei der Vorbereitung Ihres Antrags bei der KfW inklusive der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen. Weitere Details erhalten Sie individuell von uns, wenn sie uns eine Anfrage senden.


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