Mit dem Solarpaket 1 der Bunderegierung sollen auch neue Regeln für Balkonkraftwerke kommen:
- Betrieb bis 800 Watt: Insgesamt dürfen Besitzer eines Balkonkraftwerkes ab 2024 bis zu 800 Watt ins Stromnetz einspeisen. Bis Ende 2023 liegt die Grenze bei 600 Watt.
- Vereinfachte Anmeldung: Bisher mussten Balkonkraftwerke im Marktstammdatenregister eingetragen und dem Netzbetreiber gemeldet werden. Letzteres entfällt ab 2024, um den Anschluss einer Mini-PV-Anlage so einfach wie möglich zu gestalten.
- Vorübergehende Erlaubnis von rückwärtsdrehenden Zählern: Aktuell ist es nicht erlaubt, ein Balkonkraftwerk anzuschließen, wenn noch kein Zweirichtungszähler installiert ist. Ab 2024 soll es jedoch möglich sein, Stecker-Solaranlagen übergangsweise auch an einen Rückwärtszähler anzuschließen, bis ein neuer Zähler installiert ist.
- Erlaubnis von Schuko-Steckern: Der Anschluss eines Balkonkraftwerks über einen Schuko-Stecker war bisher zwar nicht verboten – soll aber ab 2024 ausdrücklich erlaubt sein. Der Betrieb über Mehrfachsteckdosen ist allerdings weiterhin nicht gestattet.
- Stecker-Solargeräte als privilegierte Maßnahmen: Balkon-PV-Anlagen sollen zukünftig in den Katalog privilegierter Maßnahmen aufgenommen werden, sodass Mietende einen Anspruch auf den Betrieb eines Solarkraftwerkes haben.
Wann das Solarpaket 1 in Kraft tritt, ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht bekannt.