Allgemeines
Hintergrund:
- Hoher Bedarf an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur aufgrund der Diskrepanz zwischen E-Fahrzeugbestand und Ladeinfrastruktur.
Ziel:
- Beschleunigung und Verdichtung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur in Bayern.
Umsetzung:
- Durch Förderaufrufe mit eventuell zusätzlichen inhaltlichen Anforderungen.
- Geplant ist in der Regel ein Förderaufruf pro Jahr.
Nächster Förderaufruf:
- Einreichungszeitraum: 01.08.2024, 10:00 Uhr bis 30.08.2024, 16:00 Uhr.
- Bis zu 4 Mio. Euro Fördermittel stehen für den Neuaufbau von öffentlich zugänglicher Normal- oder Schnell-Ladeinfrastruktur in Bayern zur Verfügung.
- Förderung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte.
- Ununterbrochene öffentliche Zugänglichkeit gemäß Förderrichtlinie erforderlich.
Begriffsbestimmung
Barrierefreiheit:
- Zugang und Nutzung der Ladeeinrichtung gemäß DIN 18040-3.
- Barrierefreies Bauen für bewegungseingeschränkte Menschen (z.B. Rollstuhlfahrer).
- Abmessung des Stellplatzes, Bodenbeschaffenheit, Rampen und Stufen, Höhe von Display, Ladestecker und Ladekabel.
Ladeeinrichtung:
- Technische Vorrichtung zum Laden von Elektrofahrzeugen (Ladesäule oder Wallbox).
- Verfügt über Normal- und/oder Schnell-Ladepunkte.
Ladeort:
- Zusammenhängendes Areal mit mindestens einem Ladepunkt und Stellplatz.
- Netzanschluss vorhanden.
- Jeder Förderantrag bezieht sich auf einen Ladeort.
- Pro Antragsteller maximal ein Antrag pro Ladeort gefördert.
Normal-Ladepunkt:
- Steckdose oder Stecker des Typs „Typ 2“ nach DIN EN 62196-2.
- Wechselstrom (AC) mit einer Leistung von mehr als 3,7 kW bis maximal 22 kW.
Öffentlich zugänglich:
- Nicht an spezifische Nutzer oder Fahrzeuge gebunden, auch wenn Anmeldung oder Registrierung erforderlich.
Schnell-Ladepunkt:
- Stecker des Typs „Combo 2“ nach DIN EN 62196-3.
- Gleichstrom (DC) mit einer Leistung von mehr als 22 kW.
Höhe der Zuwendung
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- Nur Kauf von Ladeinfrastruktur (Leasing/Miete nicht förderfähig).
- Kosten von verbundenen Unternehmen nur förderfähig bei wettbewerblichen Bedingungen.
Förderschwerpunkte:
- Ladepunkte: Ladesäule, Kabel, Leistungselektronik, Kennzeichnung, Beleuchtung, Tiefbau, WLAN-Anbindung.
- Netzanschluss: Netzanschluss, Ertüchtigung von Hausanschlüssen, Baukostenzuschuss, Pufferspeicher.
- Nicht förderfähig: Planung, Genehmigungen, Betriebskosten, Neubau von Stellplätzen, Eigenleistungen.
Förderhöhe
Ladepunkte:
- Normal-Ladepunkte (3,7-22 kW): 40% bis max. 2.500 Euro.
- Schnell-Ladepunkte (22-100 kW): 40% bis max. 10.000 Euro.
- Schnell-Ladepunkte (100+ kW): 40% bis max. 20.000 Euro.
- Schnell-Ladepunkte (100+ kW mit Pufferspeicher): 40% bis max. 25.000 Euro.
Netzanschluss:
- Niederspannungsnetz: 40% bis max. 10.000 Euro.
- Niederspannungsnetz mit Pufferspeicher (75+ kWh): 40% bis max. 20.000 Euro.
- Mittelspannungsnetz: 40% bis max. 20.000 Euro.
Erhöhung des Fördersatzes:
- Um 10 Prozentpunkte bei Erfüllung von Zusatzkriterien: öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in dichtbesiedelten Wohnquartieren, intermodale Angebote, Barrierefreiheit, Komfort am Ladepunkt.
Obergrenze je Antragsteller: Max. 250.000 Euro pro Förderaufruf.
Voraussetzungen für die Förderung
- Ladestandorte in Bayern: Die Ladeinfrastruktur muss in Bayern errichtet werden.
- Öffentliche Zugänglichkeit: Ladepunkte müssen öffentlich zugänglich sein gemäß der aktuell gültigen Fassung der Ladesäulenverordnung (LSV).
- Kein Maßnahmenbeginn vor Zuwendungsbescheid: Vor Erhalt des Zuwendungsbescheides dürfen keine Maßnahmen beginnen; dies umfasst Lieferungs- oder Leistungsaufträge.
- Nutzungsdauer: Ladepunkte müssen mindestens sechs Jahre im Sinne des Förderprogrammes genutzt werden (Verwertungszeitraum).
- Ökostrom: An jedem Ladepunkt muss jederzeit 100% Ökostrom abgegeben werden.
- Einbau durch Fachunternehmen: Die Einbaumaßnahmen müssen durch Fachunternehmen vorgenommen werden.
- Förderhinweis und Bodenmarkierung: Am Ladepunkt muss ein Förderhinweis und eine Bodenmarkierung gemäß Förderrichtlinie angebracht werden.
Förderungsart
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss: Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung.
- Vergabe durch Förderaufrufe
- Erstattung nach Inbetriebnahme: Basierend auf einem eingereichten Verwendungsnachweis.