30 % Sonderabschreibung auf Photovoltaik-Anlagen für Unternehmen (2025–2027)
Investieren Sie jetzt in Solarlösungen und reduzieren Sie Ihre Steuerlast spürbar.
Stromkosten senken
Steuern sparen
Nachhaltigkeit verankern
Warum lohnt sich Photovoltaik jetzt besonders?
Steigende Energiepreise, wachsender Nachhaltigkeitsdruck und neue staatliche Förderungen machen die Investition in Photovoltaik-Anlagen aktuell besonders attraktiv.
Ab 2025 greift ein steuerlicher Vorteil, der sich direkt auf Ihre Liquidität auswirkt:
Unternehmen können 30 % der Investitionskosten für neue PV-Anlagen sofort im Anschaffungsjahr steuerlich absetzen* – zusätzlich zur regulären Abschreibung.
* SES übernimmt keine steuerliche Beratung, bitte kontaktieren Sie hierfür Ihren Steuerberater


Ihre Vorteile im Überblick
Wie funktioniert die Sonderabschreibung konkret?
Beispielrechnung
Wenn Sie z. B. im Jahr 2025 in eine neue Photovoltaik-Anlage investieren, können Sie:
Und das gilt jedes Jahr neu:
Wichtig: Die Sonderabschreibung gilt nur im Anschaffungsjahr der jeweiligen Anlage.
Für welche Unternehmen lohnt sich Photovoltaik besonders?
Diese Regelung richtet sich an Unternehmen, die sowohl wirtschaftlich denken als auch nachhaltig handeln wollen:

Warum Smart Energy Solutions?
Photovoltaik ist heute mehr als Umweltschutz – sie ist ein strategischer Vorteil.
Persönliche und maßgeschneiderte Photovoltaik-Beratung
Komplettlösungen von Planung bis Inbetriebnahme
Unterstützung bei Fördermitteln und steuerlicher Optimierung
Lassen Sie sich individuell beraten
Häufige Fragen zur Sonderabschreibung
Gilt die 30 %-Sonderabschreibung nur für PV-Anlagen?
Nein, sie gilt grundsätzlich für neue Ausrüstungsinvestitionen. Photovoltaik-Anlagen sind darunter ausdrücklich eingeschlossen.
Kann ich die 30 % über mehrere Jahre verteilen?
Nein. Die 30 % gelten nur im Jahr der Anschaffung. Für jedes weitere Jahr müssen neue Investitionen getätigt werden, um erneut davon zu profitieren.
Wie viel kann ich insgesamt abschreiben?
Insgesamt 100 % der Investitionskosten: 30 % sofort im Anschaffungsjahr, die restlichen 70 % gemäß der üblichen Abschreibung über die Nutzungsdauer der Anlage.