Solarpaket 1 wurde verabschiedet

Das Solarpaket I wird den Bau und Betrieb von PV-Anlagen deutlich entbürokratisieren.

Die neuen Regelungen werden den Ausbau der Solarenergie weiter beschleunigen.

Sowohl Bundestag als auch Bundesrat haben das Gesetz nun verabschiedet

  • Deutschland strebt an, bis 2045 klimaneutral zu sein.
  • Der Stromsektor soll bis 2035 weitgehend ohne Treibhausgas-Emissionen sein.
  • Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, den Ausbau erneuerbarer Energien massiv zu beschleunigen.
  • Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Solarenergie als wichtiger Bestandteil, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.
  • Gesetzliche Ausbauziele für Solarenergie im EEG 2023 wurden erhöht.
  • Solarpaket zur Erreichung der höheren Ausbauziele für PV.
  • Ziel: Bis 2030 sollen 215 GW Solarleistung hinzukommen.
  • 2023: Ziel von 9 GW übertroffen, mit 14,6 GW neuen Solaranlagen.
  • 2024: Ziel von 13 GW Zubau.
  • 2025: Ziel von 18 GW Zubau.
  • Ab 2026: Ziel von mehr als 22 GW Zubau.
  • Zubau aus Freiflächen und Dachanlagen jeweils zur Hälfte geplant.
  • Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken wird für Bürger einfacher und schneller.
  • Bundesnetzagentur vereinfacht Registrierungsprozess ab 1. April.
  • Wenige, einfach einzugebende Daten erforderlich.
  • Vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt.
  • Bundesnetzagentur informiert automatisch den Netzbetreiber über das neue Balkonkraftwerk.
  • Neue Balkon-PV-Anlagen müssen nicht durch den Einbau eines digitalen Zweirichtungszählers behindert werden.
  • Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen, wobei der Zähler rückwärts läuft, wenn Strom eingespeist wird, was die Stromrechnung senkt.
  • Leistungsfähigere PV-Anlagen sind erlaubt, mit einer installierten Gesamtleistung von bis zu 2000 Watt Peak und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt
  • Stromeinspeisung über die Steckdose wird möglich sein (erleichtert Installation)
  • Einführung der “Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung”, Mieter haben Zugang zu günstigeren Solarstrom (von Dächern, Garagen oder Batteriespeichern)
  • Der komplizierte Umweg über die Einspeisung des PV-Stroms ins allgemeine Stromnetz entfällt.
  • Mieter haben die Möglichkeit, einen günstigen Ergänzungstarif für Strom abzuschließen.
  • Förderung von Mieterstrom auch auf Gewerbegebäuden und Nebenanlagen wie Garagen.
  • Möglichkeit zur Zusammenfassung mehrerer Anlagen.
  • Das vermeidet unverhältnismäßige technische Anforderungen 
    • Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 Kilowatt bisher zur Direktvermarktung verpflichtet, aber das ändert sich.
    • Weitergabe von Überschussmengen an Netzbetreiber künftig ohne Vergütung und ohne Direktvermarktungskosten.
    • Das soll Anlagenbetreiber mit hohem Eigenverbrauch motivieren, mehr PV auf großen Dächern zu installieren.
    • Die Einspeisevergütung für gewerbliche Dach-PV-Anlagen bis 750 Kilowatt wird angehoben.
    • Das Paket regelt den nachhaltigeren Ausbau von Solarparks, ohne mehr freie Flächen zu verbrauchen.
    • Förderung für kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen – die Agri-PV.
    • Agri-PV ermöglicht mehrfache Nutzung von Flächen und wahrt gleichzeitig landwirtschaftliche Interessen.
    • Förderung von PV-Anlagen auf Parkplätzen.
    • Einführung von 5 Naturschutz-Mindestkriterien für neue PV-Freiflächen

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