Neuregelung bei Heizungen

Hinweis: Dieser Artikel wurde am 11.09.23 mit den Änderungen am Gebäudeenergiegesetz über den Sommer aktualisiert.

Am 19.04.2023 beschloss die Bundesregierung ein neues Gebäudeenergiegesetz, über das in den Medien bereits viel berichtet wurde. Kern des Gesetzes ist die Vorschrift, dass ab dem 01.01.2024 neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Um den Umstieg zu ermöglichen, soll es auch neue Förderprogramme geben. Wir erklären Ihnen, was das konkret für Sie bedeutet.

Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energien

Grundsätzlich gilt, dass zukünftig neu eingebaute Heizungen zu 65 % oder mehr mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In der Praxis bedeutet dies meist die Nutzung einer Wärmepumpe oder ein Anschluss an die Fernwärme, es ist jedoch auch der Einsatz von Gasheizungen möglich, wenn diese mit grünen Gasen betrieben werden. Ein grünes Gas ist beispielsweise aus Wasser und regenerativem Strom erzeugtem Wasserstoff.

Ebenfalls möglich ist Nutzung einer Hybridheizung, bei der eine Wärmepumpe in Kombination mit einer klassischen Gasheizung betrieben wird. Bei besonders kalten Temperaturen wird die Gasheizung eingeschaltet, da die Wärmepumpe bei kalten Temperaturen an Effizienz einbüßt. Außerdem sind verschiedene Härtefallregelungen geplant.

Frist für den Umstieg

Für Neubauten gelten die Regelungen wie bisher geplant bereits ab 2024. Nach der Anpassung des Gesetzes vor der Verabschiedung im Bundestag gelten für Bestandsgebäude nun jedoch längere Übergangsfristen.

Beim Austausch von Heizungen in Bestandsgebäuden greift das Gesetz erst ab 2026 in Großstädten und 2028 in Kleinstädten. Unter Umständen kann diese Frist vorgezogen werden, wenn die Gemeinde einen Wärmeplan verabschiedet und Gebiete für den Anschluss an ein Fernwärmenetz oder ein Wasserstoffnetz ausweist.

Bereits in Betrieb befindliche Heizungen sind nicht von der neuen Regelung betroffen, auch dann nicht, wenn diese repariert werden müssen. Lediglich beim vollständigen Austausch einer Heizung greift die Neuregelung.

Neue Fördermöglichkeiten

Bereits jetzt gibt es Förderungen für den Einbau von klimafreundlichen Heizungssystemen im Rahmen der “Bundesförderung für effiziente Gebäude”. Diese wird mit der Anpassung des Gesetztes noch einmal etwas attraktiver.

Grundsätzlich werden sämtliche Heizungen die nach der Neuregelung zulässig sind mit 30 % Förderung bezuschusst. Darüber hinaus können zusätzliche Förderungen bei einem früheren Austausch der Heizung als gesetzlich vorgeschrieben in Höhe von weiteren 10 % gewährt werden. Für sozial bedürftige Menschen kann ein Bonus von bis zu 20 % zur Grundförderung gestellt werden.

Weitere Fördermöglichkeiten sind darüber hinaus das Angebot von Krediten zu besonders attraktiven Konditionen sowie Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer.

Unser Beratungsangebot

In Kürze erweitern wir unser Angebot um Beratungsleistungen zum Thema Heizung, um Ihnen auch auf diesem Gebiet kompetent zur Seite zu stehen. Darüber hinaus wollen wir ab 2024 Wärmepumpen in das Angebot unserer Systemkomponenten aufnehmen und diese in vollem Umfang in unseren modularen Baukasten sowie die intelligente Steuerung unserer Systeme integrieren, um ihnen maximalen Komfort beim Umstieg auf erneuerbare Heizungsformen anzubieten. So können Sie mit unseren Systemen dann zudem eine noch höhere Unabhängigkeit vom öffentlichen Versorgungsnetz erreichen. Lesen Sie hierzu auch mehr über unsere Vision.

In der Zwischenzeit erhalten Sie weitere Informationen auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klima.


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